Bescheid2025-11-28T10:34:51+00:00

Der Bescheid vom Landratsamt

Wieso ein Bescheid?

Sie planen ein Bauvorhaben. Baumaßnahmen müssen in Deutschland genehmigt werden. Diese werden vom Bauherrn oder über den Architekten beim Landratsamt beantragt. Dort fragt man, neben Naturschutz und anderen Belangen, im Landesamt für Denkmalpflege nach, ob in dem beantragten Bereich archäologische Hinterlassenschaften „drohen“.

Es folgt, manchmal nach Gesprächen mit dem Landesamt für Denkmalpflege, ein Bescheid vom örtlichen Landratsamt. Vermutlich liegt der Bescheid, wenn Sie diese Zeilen lesen, schon vor Ihnen.

Der Bescheid liegt vor:

Sie haben nun einen Bescheid vom Landratsamt und in dem steht sowas wie

„In diesem Bereich befindet sich das Bodendenkmal:…“

„Daher ist es notwendig, die Maßnahme bodendenkmalfachlich vorzubereiten…“

„Auflagen: Die vorhandenen Bodendenkmäler sind sachgemäß und archäologisch qualifiziert auszugraben und zu bergen, soweit dies…“

Bescheid, Archäologie, Auflagen, Ausgraben
Bescheid, Muster
Oberboden, Humus abtragen, Befunde freilegen
Profil, Humus, Archäologie
Oberboden für Bescheid, Landratsamt, Fläche wurde freigelegt
Oberboden für ein Einfamilienhaus

Das bedeutet in der Regel noch nicht, dass Sie Archäologie auf Ihrem Grundstück haben. Aber die Möglichkeit besteht laut bayrischem Landesamt und deshalb schreibt Ihnen Ihr zuständiges örtliches Landratsamt nun vor, dass der Bereich, in dem Sie Eingriffe in den Boden planen, untersucht werden soll. Das passiert in der Regel mittels eines Baggers einer Baggerfirma. Dieser Bagger trägt dann unter Aufsicht und Anleitung von uns den Oberboden (meist den Humus) ab. Im anstehenden Boden zeigt sich dann schnell, ob sich archäologische Strukturen erhalten haben oder nicht.

Dieser ganze Vorgang nennt sich dann „Oberboden“.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Rasch Archäologie

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.

Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.

Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.

Brauche ich immer eine archäologische Baubegleitung?2025-12-04T07:57:22+00:00

Wenn Ihr Bauvorhaben vom Bescheid des Landratsamtes betroffen ist, ja – wir prüfen das für Sie.

Wann sollte ich Sie kontaktieren?2025-12-04T07:57:48+00:00

Am besten direkt nach Erhalt des Bescheids oder vor dem Baubeginn, um Zeit zu sparen und Planungssicherheit zu haben.

Wer trägt die Kosten für die archäologische Begleitung?2025-12-04T07:58:07+00:00

In der Regel der Bauherr – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach Projektumfang.

Wie lange dauert eine Grabung?2025-12-04T07:58:28+00:00

Das hängt vom Umfang ab – wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, sobald Planung und Bescheid klar sind.

Muss ich als Bauherr bei der Grabung anwesend sein?2025-12-04T07:58:53+00:00

Nein, wir übernehmen alle Arbeiten und melden uns bei Fragen oder Besonderheiten.

Was passiert mit gefundenen archäologischen Objekten?2025-12-04T07:59:21+00:00

Wir dokumentieren und sichern Funde fachgerecht und übergeben sie geordnet – oder bereiten konservatorische Überdeckung vor.

Kann der Bau trotzdem weiterlaufen während der Ausgrabung?2025-12-04T07:59:42+00:00

Solange die relevanten Bereiche freigelegt und dokumentiert sind, koordinieren wir mit Ihnen und der Bauleitung.

Gibt es eine Dokumentation für Behörden?2025-12-04T08:00:04+00:00

Ja – Sie erhalten Vermessungen, 3D Fotogrammetrie und Abschlussberichte für alle relevanten Ämter.

Ist eine Grabung bei jedem Bauvorhaben vorgeschrieben?2025-12-04T08:00:54+00:00

Nein – das entscheidet das Landratsamt anhand der Lage und Vorgeschichte Ihres Grundstücks. Wir klären das für Sie.

Das sagen unsere Kunden:

In 1 Min. zur Anfrage!

Schritt 1/4: Kontakt

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