Der Bericht für das Amt – der Bauherr hat alle Auflagen erfüllt
Im Feld wurden Zeichnungen und Beschreibungen angefertigt, Fotos, Listen und Vermessungen. Dazu werden Funde geborgen und vertütet.
Das alles muss für den vom BLfD geforderten Bericht nun im Büro aufgearbeitet werden, Funde müssen gewaschen, datiert und ebenfalls verlistet und verzettelt werden usw. Aus dem Ganzen erwächst dann die vom Amt geforderte Dokumentation samt Grabungsbericht. Dazu kommen noch Euronormboxen mit den Fundgruppen, die abgegeben werden müssen und letztendlich beim Landesamt eingelagert werden.
Der Bericht muss in der Regel innerhalb von 4 Wochen beim Amt eingereicht werden.
Diese Arbeiten finden alle nach der Arbeit im Feld im Büro statt. Und der Bericht ist neben den Funden dann das einzige, was von der gefundenen Archäologie bleibt. Und das ist das, was das Amt dann unterm Strich vom Bauherren fordert.
Sprich, die Arbeit ist mit dem Abschluss im Feld noch nicht getan.
Wir schicken dem Bauherrn den Bericht und die Bestätigung der Abgabe. Dann hat er jederzeit den Beweis, alle Auflagen erfüllt zu haben.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rasch Archäologie
Kevenhüll A 33
92339 Beilngries
Telefon: 08461 586 33 02
Mobil: 0177 44 99 497
Fax: 08461 50 99999
E-Mail: buero.rasch@gmail.com
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Wenn Ihr Bauvorhaben vom Bescheid des Landratsamtes betroffen ist, ja – wir prüfen das für Sie.
Am besten direkt nach Erhalt des Bescheids oder vor dem Baubeginn, um Zeit zu sparen und Planungssicherheit zu haben.
In der Regel der Bauherr – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach Projektumfang.
Das hängt vom Umfang ab – wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, sobald Planung und Bescheid klar sind.
Nein, wir übernehmen alle Arbeiten und melden uns bei Fragen oder Besonderheiten.
Wir dokumentieren und sichern Funde fachgerecht und übergeben sie geordnet – oder bereiten konservatorische Überdeckung vor.
Solange die relevanten Bereiche freigelegt und dokumentiert sind, koordinieren wir mit Ihnen und der Bauleitung.
Ja – Sie erhalten Vermessungen, 3D Fotogrammetrie und Abschlussberichte für alle relevanten Ämter.
Nein – das entscheidet das Landratsamt anhand der Lage und Vorgeschichte Ihres Grundstücks. Wir klären das für Sie.


