Freigabe2025-11-28T10:43:15+00:00

Das Ziel: Die Freigabe

Wer das vorher alles gelesen hat, weiß jetzt was die Ämter alles von dem Bauherrn wollen und fordern und was er bezahlen muss.

Worüber wir noch nicht geredet haben, ist, was der, der alles bezahlt, eigentlich will.

Im Normalfall geht es dem Bauherrn, der zu seinem Leidwesen diese Auflagen hat, um eine zügige Freigabe, die idealerweise nicht viel kostet.

Fall 1: Beim Oberboden kam keine Archäologie zutage

Dann gibt es nach Abschluss des Oberbodens sofort an der Fläche die mündliche Freigabe und kurz darauf die erste schriftliche Freigabe. Hier wird der Bau meist sofort fortgesetzt, Archäologie liegt nicht vor.

Fall 2: Beim Oberboden wurden relevante Schichten nicht erreicht

Dann gibt es nach Abschluss des Oberbodens sofort an der Fläche die mündliche Freigabe und kurz darauf die erste schriftliche Freigabe. Mit der Auflage, nicht tiefer in den Boden einzugreifen (Falls doch, muss dies wieder neu begleitet werden!). Hier wird der Bau meist sofort nach Abschluss der Begleitung fortgesetzt.

Fall 3: Beim Oberboden kamen Befunde heraus und diese wurden entfernt (Grabung)

Dann gibt es nach Abschluss der Grabung sofort an der Fläche nach Abschluss der Arbeiten im Feld die mündliche Freigabe und kurz darauf die erste schriftliche Freigabe. Hier wird der Bau meist sofort fortgesetzt, Archäologie liegt nicht vor.

Fall 4: Beim Oberboden kamen Befunde heraus und diese wurden konservatorisch überdeckt

Ein Sonderfall, den das Amt genehmigen muss und der auch oft mal teurer ist. Dann gibt es nach Abschluss der Überdeckung sofort an der Fläche die mündliche Freigabe und kurz darauf die erste schriftliche Freigabe. Mit der Auflage, nicht tiefer in den Boden einzugreifen (Falls doch, muss dies wieder neu begleitet werden!). Hier wird der Bau meist sofort nach Abschluss der Begleitung fortgesetzt.

Freigabe, Archäologie weg, Freigabe
Abschluss der Maßnahme

Daneben gibt es natürlich noch Mischfälle, wo z.B. ein Teil nicht auf relevante Schichten abgetieft wurde (z.B. die Garage) aber der Bereich des Hauses schon (wegen Keller), usw.

Oft sehr viel später (wenn das Haus schon steht) kommt in allen Fällen noch eine dritte Freigabe vom Amt, die den Vorgang abschließt. Als letzter Sicherheitshebel vom Amt, falls es Probleme beim Bezahlen gab oder mehr Flächen geöffnet wurden, als beobachtet wurden, alle Formulare an den richtigen Stellen gelandet sind, usw.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Rasch Archäologie

Kevenhüll A 33
92339 Beilngries

Telefon: 08461 586 33 02
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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.

Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.

Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.

Brauche ich immer eine archäologische Baubegleitung?2025-12-04T07:57:22+00:00

Wenn Ihr Bauvorhaben vom Bescheid des Landratsamtes betroffen ist, ja – wir prüfen das für Sie.

Wann sollte ich Sie kontaktieren?2025-12-04T07:57:48+00:00

Am besten direkt nach Erhalt des Bescheids oder vor dem Baubeginn, um Zeit zu sparen und Planungssicherheit zu haben.

Wer trägt die Kosten für die archäologische Begleitung?2025-12-04T07:58:07+00:00

In der Regel der Bauherr – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach Projektumfang.

Wie lange dauert eine Grabung?2025-12-04T07:58:28+00:00

Das hängt vom Umfang ab – wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, sobald Planung und Bescheid klar sind.

Muss ich als Bauherr bei der Grabung anwesend sein?2025-12-04T07:58:53+00:00

Nein, wir übernehmen alle Arbeiten und melden uns bei Fragen oder Besonderheiten.

Was passiert mit gefundenen archäologischen Objekten?2025-12-04T07:59:21+00:00

Wir dokumentieren und sichern Funde fachgerecht und übergeben sie geordnet – oder bereiten konservatorische Überdeckung vor.

Kann der Bau trotzdem weiterlaufen während der Ausgrabung?2025-12-04T07:59:42+00:00

Solange die relevanten Bereiche freigelegt und dokumentiert sind, koordinieren wir mit Ihnen und der Bauleitung.

Gibt es eine Dokumentation für Behörden?2025-12-04T08:00:04+00:00

Ja – Sie erhalten Vermessungen, 3D Fotogrammetrie und Abschlussberichte für alle relevanten Ämter.

Ist eine Grabung bei jedem Bauvorhaben vorgeschrieben?2025-12-04T08:00:54+00:00

Nein – das entscheidet das Landratsamt anhand der Lage und Vorgeschichte Ihres Grundstücks. Wir klären das für Sie.

Das sagen unsere Kunden:

In 1 Min. zur Anfrage!

Schritt 1/4: Kontakt

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