Das Ziel: Die Freigabe
Wer das vorher alles gelesen hat, weiß jetzt was die Ämter alles von dem Bauherrn wollen und fordern und was er bezahlen muss.
Worüber wir noch nicht geredet haben, ist, was der, der alles bezahlt, eigentlich will.
Im Normalfall geht es dem Bauherrn, der zu seinem Leidwesen diese Auflagen hat, um eine zügige Freigabe, die idealerweise nicht viel kostet.
Fall 1: Beim Oberboden kam keine Archäologie zutage
Dann gibt es nach Abschluss des Oberbodens sofort an der Fläche die mündliche Freigabe und kurz darauf die erste schriftliche Freigabe. Hier wird der Bau meist sofort fortgesetzt, Archäologie liegt nicht vor.
Fall 2: Beim Oberboden wurden relevante Schichten nicht erreicht
Dann gibt es nach Abschluss des Oberbodens sofort an der Fläche die mündliche Freigabe und kurz darauf die erste schriftliche Freigabe. Mit der Auflage, nicht tiefer in den Boden einzugreifen (Falls doch, muss dies wieder neu begleitet werden!). Hier wird der Bau meist sofort nach Abschluss der Begleitung fortgesetzt.
Fall 3: Beim Oberboden kamen Befunde heraus und diese wurden entfernt (Grabung)
Dann gibt es nach Abschluss der Grabung sofort an der Fläche nach Abschluss der Arbeiten im Feld die mündliche Freigabe und kurz darauf die erste schriftliche Freigabe. Hier wird der Bau meist sofort fortgesetzt, Archäologie liegt nicht vor.
Fall 4: Beim Oberboden kamen Befunde heraus und diese wurden konservatorisch überdeckt
Ein Sonderfall, den das Amt genehmigen muss und der auch oft mal teurer ist. Dann gibt es nach Abschluss der Überdeckung sofort an der Fläche die mündliche Freigabe und kurz darauf die erste schriftliche Freigabe. Mit der Auflage, nicht tiefer in den Boden einzugreifen (Falls doch, muss dies wieder neu begleitet werden!). Hier wird der Bau meist sofort nach Abschluss der Begleitung fortgesetzt.
Daneben gibt es natürlich noch Mischfälle, wo z.B. ein Teil nicht auf relevante Schichten abgetieft wurde (z.B. die Garage) aber der Bereich des Hauses schon (wegen Keller), usw.
Oft sehr viel später (wenn das Haus schon steht) kommt in allen Fällen noch eine dritte Freigabe vom Amt, die den Vorgang abschließt. Als letzter Sicherheitshebel vom Amt, falls es Probleme beim Bezahlen gab oder mehr Flächen geöffnet wurden, als beobachtet wurden, alle Formulare an den richtigen Stellen gelandet sind, usw.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rasch Archäologie
Kevenhüll A 33
92339 Beilngries
Telefon: 08461 586 33 02
Mobil: 0177 44 99 497
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E-Mail: buero.rasch@gmail.com
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Wenn Ihr Bauvorhaben vom Bescheid des Landratsamtes betroffen ist, ja – wir prüfen das für Sie.
Am besten direkt nach Erhalt des Bescheids oder vor dem Baubeginn, um Zeit zu sparen und Planungssicherheit zu haben.
In der Regel der Bauherr – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach Projektumfang.
Das hängt vom Umfang ab – wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, sobald Planung und Bescheid klar sind.
Nein, wir übernehmen alle Arbeiten und melden uns bei Fragen oder Besonderheiten.
Wir dokumentieren und sichern Funde fachgerecht und übergeben sie geordnet – oder bereiten konservatorische Überdeckung vor.
Solange die relevanten Bereiche freigelegt und dokumentiert sind, koordinieren wir mit Ihnen und der Bauleitung.
Ja – Sie erhalten Vermessungen, 3D Fotogrammetrie und Abschlussberichte für alle relevanten Ämter.
Nein – das entscheidet das Landratsamt anhand der Lage und Vorgeschichte Ihres Grundstücks. Wir klären das für Sie.


