Die Ausgrabung – archäologische Grabung:
Erst nach dem erfolgten Oberboden kann man eine Schätzung über Zeit, Umfang und Kosten einer Ausgrabung machen. Ist das sehr wenig, kann das in einem Tag im Feld erledigt sein. Ist es viel und kompliziert, kann das natürlich dementsprechend lange dauern (eben der Horror eines jeden Bauherren).
Damit das Bauvorhaben durchgeführt werden kann, müssen sie nun nach Vorgabe des Landesamtes fachgerecht dokumentiert und ausgegraben werden.
Dokumentationsrichtlinien Bayern
Oft erst nach dem Abschluss der Grabung kann der endgültige Aushub für den Bau erfolgen. Auch hier kann die bauseitige maximale Eingriffstiefe von Bedeutung sein, wenn z.B. Brunnen oder Kloaken tiefer reichen. Hier entscheidet das Amt schon mal, dass der Rest abgedeckt werden kann, bzw. muss.
Es ist empfehlenswert, immer für eine Grabung genug Zeit einzuplanen. Auch wenn noch unklar ist, ob überhaupt Archäologie zutage kommt. Denn wenn sich wegen der Archäologie Folgegewerke wie die Bodenplatte verschieben, verschieben sich die weiteren Gewerke wie der Heizungsbauer usw. Das ist dann meist das, was Zeit und Geld kostet. Mit einem Zeitpuffer passiert das eher nicht. Und kommt keine Archäologie zutage, ändert das nichts an der Bauplanung. Nach Abschluss der Grabungsarbeiten im Feld, kann der Bauherr an die Folgegewerke übergeben und mit seinem Bauprojekt loslegen, bzw. fortfahren.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rasch Archäologie
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92339 Beilngries
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Wenn Ihr Bauvorhaben vom Bescheid des Landratsamtes betroffen ist, ja – wir prüfen das für Sie.
Am besten direkt nach Erhalt des Bescheids oder vor dem Baubeginn, um Zeit zu sparen und Planungssicherheit zu haben.
In der Regel der Bauherr – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach Projektumfang.
Das hängt vom Umfang ab – wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, sobald Planung und Bescheid klar sind.
Nein, wir übernehmen alle Arbeiten und melden uns bei Fragen oder Besonderheiten.
Wir dokumentieren und sichern Funde fachgerecht und übergeben sie geordnet – oder bereiten konservatorische Überdeckung vor.
Solange die relevanten Bereiche freigelegt und dokumentiert sind, koordinieren wir mit Ihnen und der Bauleitung.
Ja – Sie erhalten Vermessungen, 3D Fotogrammetrie und Abschlussberichte für alle relevanten Ämter.
Nein – das entscheidet das Landratsamt anhand der Lage und Vorgeschichte Ihres Grundstücks. Wir klären das für Sie.





