Vermessung – Einmessungen
Wir bieten auch Vermessungsarbeiten bis zu einer Genauigkeit von 5cm an. Via GPS und Tachymeter.
Haben Sie ein Auge darauf, dass Ihre Baugrube für den Oberboden korrekt eingemessen wird. Wird die Fläche vor dem Baggern zu großzügig abgesteckt, steigt die Chance Archäologie aufzudecken. Fragen Sie Ihren Architekten und das Bauunternehmen, wieviel „Arbeitsraum“ sie um das Fundament brauchen.
Hier zum Beispiel das übliche Problem. Auf dem Plan vom Architekten, sieht das alles so schön aus. Aber auf der Wiese fragt man sich dann, wo das mal genau liegen soll. Ist das eher 2m vorn, hinten oder links?
Was auf dem Plan oder dem pdf noch so schön aussah, ist im freien Feld nicht mehr so klar, wo die Garage und das Haus samt Baugrube genau hinkommt. Ein Meter zu weit kann ein auszugrabendes Grab und damit viel Geld bedeuten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rasch Archäologie
Kevenhüll A 33
92339 Beilngries
Telefon: 08461 586 33 02
Mobil: 0177 44 99 497
Fax: 08461 50 99999
E-Mail: buero.rasch@gmail.com
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Wenn Ihr Bauvorhaben vom Bescheid des Landratsamtes betroffen ist, ja – wir prüfen das für Sie.
Am besten direkt nach Erhalt des Bescheids oder vor dem Baubeginn, um Zeit zu sparen und Planungssicherheit zu haben.
In der Regel der Bauherr – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach Projektumfang.
Das hängt vom Umfang ab – wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, sobald Planung und Bescheid klar sind.
Nein, wir übernehmen alle Arbeiten und melden uns bei Fragen oder Besonderheiten.
Wir dokumentieren und sichern Funde fachgerecht und übergeben sie geordnet – oder bereiten konservatorische Überdeckung vor.
Solange die relevanten Bereiche freigelegt und dokumentiert sind, koordinieren wir mit Ihnen und der Bauleitung.
Ja – Sie erhalten Vermessungen, 3D Fotogrammetrie und Abschlussberichte für alle relevanten Ämter.
Nein – das entscheidet das Landratsamt anhand der Lage und Vorgeschichte Ihres Grundstücks. Wir klären das für Sie.





